Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") gelten für die Nutzung des Patentraum Add-Ins mit Serverdienst, wenn die Buchung über die Webseite von Patentraum, dessen Zahlungsdienstleister oder über den Microsoft Store erfolgt. Nutzungsbedingungen gemäß der Offenbarung sind vertragliche Regelungen, die die Bedingungen und Modalitäten für die Nutzung eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer Plattform durch die Nutzerin festlegen. Sie umfassen Bestimmungen zu Rechten und Pflichten der Parteien, Haftungsbeschränkungen sowie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien zu dem hierin behandelten Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen in diesem Zusammenhang. Mit Ihrer Zustimmung erklären und gewährleisten Sie, dass Sie zur Annahme dieses Vertrages berechtigt sind und sich an dessen Bestimmungen gebunden fühlen.
(1) Die Patentraum UG (haftungsbeschränkt), Alter Weg 115, 32760 Detmold („Patentraum") ist Anbieter eines Software Add-Ins ("Add-In"), das Kanzleien und Unternehmen jeder Größe ("Nutzerin") nutzen können. Zur Nutzung des Add-Ins stellt Patentraum zudem eine Software-as-a-Service-Lösung "Patentraum Backend Service" als Server-Dienst ("Serverdienst") über das Internet zur Nutzung mit dem Add-In zur Verfügung. Der Serverdienst stellt ein Gateway zwischen dem Add-In und Drittdiensten bereit.
(2) Das Angebot von Patentraum richtet sich ausschließlich an geschäftlich handelnde Nutzerinnen und nicht an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt die Nutzerin, dass sie Unternehmer und kein Verbraucher ist. Die Nutzung des Add-Ins mit Serverdienst durch Verbraucher ist nicht gestattet.
(3) Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzerin ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzerin werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Patentraum ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Patentraum in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzerin dessen Zahlungen vorbehaltlos annimmt oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Vereinbarungen über spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche werden Teil des Vertrages mit der Nutzerin und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen Nutzungsbedingungen vorrangig.
(1) Add-In: Das Add-In unterstützt die Nutzerin bei der Erstellung, Bearbeitung, Überprüfung und Analyse von Text. Das Add-In wird in Form einer XML-Datei bereitgestellt und ist im Textprogramm Microsoft Word als Word Add-In einbindbar. Die Bereitstellung des Add-Ins erfolgt über den Microsoft Store oder über die Internetseite von Patentraum. Die Installation des Add-Ins erfolgt eigenständig durch die Nutzerin. Das Add-In stellt ein in Word andockbares Fenster mit mehreren Schaltflächen und Eingabefeldern bereit, mit denen unterschiedliche Funktionsgruppen des Add-Ins ausgeführt werden können. Die Funktionsgruppen werden nachfolgend „Module“ genannt. Die Funktionalität des Add-Ins besteht darin, dass eine Nutzereingabe nach Betätigung einer Schaltfläche vom Add-In eingelesen und an den im nachfolgenden Absatz (2) beschriebenen Serverdienst übertragen wird. Eine Nutzereingabe ist insbesondere
(i) ein von der Nutzerin markierter Text, insbesondere ein im Textbearbeitungsbereich von Word markierter Text oder ein in einer PDF markierter Text,
(ii) eine von der Nutzerin getätigte Nutzereingabe in einem Eingabefeld des Add-Ins, insbesondere eine Patentnummer, eine Chateingabe, eine Sucheingabe oder ein Nutzerprompt,
(iii) ein Kommentar, insbesondere ein in Word gespeicherter Kommentar,
(iv) Teile des oder der gesamte im Textbereich von Word geschriebenen Text,
(v) vom Nutzer in das Add-In hochgeladene Dateien, insbesondere PDF oder Word Dateien.
Die Nutzereingaben werden von Patentraum nicht dauerhaft gespeichert, mit Ausnahme der Nutzerprompts, den der User im Custom Modul (siehe Anhang A1 - Patentraum Modulbeschreibung) eingibt. Die von der Nutzerin im Chat Modul in das Add-In hochgeladenen Dateien und Chatverläufe werden temporär gespeichert und nach Schließen des Chatfensters automatisiert wieder gelöscht, es sei denn, die Nutzerin willigt ausdrücklich in den Nutzereinstellungen des Add-Ins Speicherung eines Chatverlaufs ein. Das Add-In sendet zudem Einstellungs- und Telemetriedaten der Nutzerin an den Serverdienst. Das Add-In empfängt außerdem Antworten vom Serverdienst und gibt diese im Textbereich von Word oder im andockbaren Fenster aus. Das Add-In ist kompatibel für die folgenden Versionen von Word: Word on iPad, Word on Mac (Microsoft 365), Word 2016 or later on Mac, Word 2019 or later on Mac, Word on the web, Word 2013 or later on Windows, Word 2016 or later on Windows, Word 2019 or later on Windows, Word on Windows (Microsoft 365). Das Add-in funktioniert nur mit einer bestehenden Internetverbindung, für deren Funktionalität die Nutzerin verantwortlich ist.
(2) Serverdienst: Der Serverdienst wird von Patentraum durchgeführt und stellt ein Gateway zwischen dem Add-In und Drittdiensten bereit. Der Serverdienst umfasst den notwendigen Systembetrieb zur Gewährleistung der Funktionalität des Add-Ins. Der Systembetrieb bezieht sich dabei auf das softwaretechnische Inbetriebhalten des Add-Ins und umfasst zusätzlich eine softwaretechnische Wartung, sowie Updates und Monitoring. Der Serverdienst umfasst auch die Bereitstellung von durch Patenraum eingerichteten Kommunikationsschnittstellen zu Schnittstellendiensten von Drittanbietern („Drittdienst“). Die Kommunikation zwischen dem Add-In und dem Serverdienst erfolgt verschlüsselt mit einer HTTPS- und SSL-Verschlüsselung. Die Kommunikation zwischen dem Serverdienst und dem Drittdienst erfolgt ebenfalls verschlüsselt und nutzt die von der Programmierschnittstelle (API) des Drittdienstes bereitgestellten Verschlüsselungsmöglichkeiten. Der Serverdienst versieht die Nutzereingabe mit von Patentraum entwickelten Prompts („modifizierte Nutzereingabe“) und sendet die modifizierte Eingabe als Anfrage an den Drittdienst oder der Serverdienst sendet die Nutzereingabe unverändert an einen Drittdienst, je nachdem, welche Schaltfläche die Nutzerin im Add-In betätigt. Der Drittdienst bearbeitet die Anfrage und sendet das Ergebnis an den Serverdienst als Antwort zurück („Response“). Der Serverdienst sendet die Response an das Add-In. Es erfolgt ein reines Routing der Nutzereingaben an den entsprechenden Drittdienst. Der Serverdienst wird auf einem Server eines Serverdienstleisters („Hosting-Anbieter“) gehosted. Mit dem Hosting-Dienstleister besteht eine Datenverarbeitungsvereinbarung.
(3) Drittdienst: Drittdienste sind insbesondere
(i) LLM-Dienste (LLM = Large Language Model),
(ii) Registerdienste (z.B. Patentregisterdienste der Patentämter) sowie
(iii) Texterkennungsdienste (OCR-Dienstleister).
Alle Drittdienste werden ausschließlich in der Europäischen Union gehostet, mit Ausnahme von außereuropäischen Registerdiensten (z.B. der Registerdienst des USPTO). Die Drittdienste empfangen die Nutzereingaben vom Serverdienst, verarbeiten diese und senden eine Response an den Serverdienst zurück. Die Drittdienste werden von dem jeweiligen Drittdienstleistern unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt. Patentraum ist für Drittdienste, ihre Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit nicht verantwortlich und schließt jegliche Haftung für Drittdienste aus. Die verwendeten Drittdienstleister sowie Verweise auf die Vertragsbedingungen der Drittdienstleister sind in der Anlage A2 - Drittdienste festgehalten. Die Nutzerin stimmt mit Annahme der Patentraum Nutzungsbedienungen den Vertragsbedingungen der Drittdienstleistern zu. Patentraum ist berechtigt, ohne Ankündigung an die Nutzerin, einen Drittdienst zu ändern oder zu wechseln, sofern keine Funktionseinschränkungen für die Nutzerin entstehen.
(4) LLM-Dienste: Die LLM-Dienste werden von Drittanbietern („LLM-Dienstleister") in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Über das Add-In mit Serverdienst können die LLMs in dem Umfang genutzt werden, in dem der jeweilige LLM-Dienstleister die von Patentraum ausgewählten Dienste jeweils bereitstellt. Patentraum hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung sowie den Umfang der von den LLM-Dienstleistern bereitgestellten Dienste und übernimmt keine Gewährleistung für deren Funktionsumfang. Die LLM-Dienstleister können den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Leistungen von Patentraum verhindern oder verändern. Für Leistungseinschränkungen oder -änderungen, die durch Änderungen bei den LLM-Dienstleistern verursacht werden, haftet Patentraum gegenüber der Nutzerin nicht.
(5) Halluzinationshinweis für LLM-Dienste: Patentraum weist die Nutzerin ausdrücklich darauf hin, das LLM-Dienste Halluzinationen unterliegen können. Halluzinationen sind ein statistisch unvermeidbares Nebenprodukt eines jeden unvollkommenen generativen LLM-Modells. Aufgrund des wahrscheinlichkeitsbasierten Charakters der LLM-Modelle können die Responses, insbesondere die der LLM-Dienste, die im Add-In ausgegeben werden, Personen, Orte oder Fakten nicht genau oder falsch wiedergeben. Der Nutzerin ist dafür verantwortlich, die Responses der Drittanbieter, die im Add-in ausgegeben oder angezeigt werden, zu prüfen. Es erfolgt keine Plausibilitätsprüfung der Responses durch Patentraum.
(6) Registerdienste: Die Registerdienste werden von den jeweiligen nationalen und internationalen Patentämtern sowie Drittanbietern („Register-Dienstleister") in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Hierzu gehören insbesondere die Patentregisterdienste des DPMA, EPO, USPTO sowie der Patentdatenregisterdienst von Google Patents. Über das Add-In mit Serverdienst können die Registerdienste in dem Umfang genutzt werden, in dem der jeweilige Register-Dienstleister die von Patentraum ausgewählten Dienste jeweils bereitstellt. Patentraum hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung, Vollständigkeit, Aktualität sowie den Umfang der von den Register-Dienstleistern bereitgestellten Patentdaten und Registerdienste und übernimmt keine Gewährleistung für deren Richtigkeit. Die Register-Dienstleister können den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Leistungen von Patentraum verhindern oder verändern. Für Leistungseinschränkungen oder -änderungen sowie für die Richtigkeit der Patentdaten, die durch Änderungen bei den Register-Dienstleistern verursacht werden, haftet Patentraum gegenüber der Nutzerin nicht.
(7) Texterkennungsdienste: Die Texterkennungsdienste werden von Drittanbietern („OCR-Dienstleister") in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Über das Add-In mit Serverdienst können die OCR-Dienste in dem Umfang genutzt werden, in dem der jeweilige OCR-Dienstleister die von Patentraum ausgewählten Dienste jeweils bereitstellt. Patentraum hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung sowie den Umfang der von den OCR-Dienstleistern bereitgestellten Dienste und übernimmt keine Gewährleistung für deren Funktionsumfang, die Qualität oder Richtigkeit der Texterkennung. Die OCR-Dienstleister können den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Leistungen von Patentraum verhindern oder verändern. Für Leistungseinschränkungen oder -änderungen sowie für die Genauigkeit und Vollständigkeit der durch OCR erkannten Texte, die durch Änderungen bei den OCR-Dienstleistern verursacht werden, haftet Patentraum gegenüber der Nutzerin nicht.
(8) Änderungen: Patentraum ist zu einer Änderung oder einer Anpassung des Add-Ins mit Serverdienst nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung des Add-Ins mit Serverdienst nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist Patentraum zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung des Add-Ins mit Serverdienst nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Führt eine Änderung des Funktionsumfangs eines oder mehrerer LLMs oder eine nicht nur vorübergehende eingeschränkte oder fehlende Verfügbarkeit eines oder mehrerer LLMs dazu, dass für die Nutzerinnen unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer der Beeinträchtigung, der Bedeutung für die Nutzerinnen sowie der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Vergütung eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist, kann die Nutzerin den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von
(i) 7 Tagen im Falle eines Monatsvertrages, und
(ii) im Falle eines Jahresvertrages 30 Tagen außerordentlich kündigen. In diesem Fall schuldet die Nutzerin die wiederkehrende Vergütung nur anteilig für die Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
Einmalige Zahlungen werden nicht erstattet.
(7) User Support: Die Dienstleisterin richtet einen Support ein, um die Nutzerin bei der Nutzung des Vertragsgegenstands zu unterstützen. Die Dienstleisterin teilt der Nutzerin die Kontaktdaten des Supports auf ihrem Internetauftritt mit.
(8) Nicht Bestandteil der Leistung: Die Leistung von Patentraum beschränkt sich auf die Bereitstellung und das softwaretechnische Inbetriebhalten des Add-Ins mit Serverdienst. Darüberhinausgehende Leistungen sind nicht Bestandteil der Leistung, wie beispielweise eine hardwaretechnisches Inbetriebhalten des Add-Ins oder des Serverdienstes, die Gewährleistung einer Interoperabilität mit der EDV-Umgebung der Nutzerin, Zugangsmöglichkeiten zum Internet, Strom, eine Plausibilitätsprüfung der Responses der Drittdienste, oder eine Richtigkeitsprüfung von abgerufen Registerdaten.
(1) Um Zugriff auf die Leistungen des Add-Ins mit Serverdienst zu erlangen, muss sich die Nutzerin registrieren und ein Konto erstellen.
(2) Die Nutzerin sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Eingaben richtig und vollständig sind. Bei nachträglichen Änderungen sind die im Nutzerkonto hinterlegten Daten, insbesondere Adress-, Zahlungs- und Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
(3) Die Nutzerin ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind Mitarbeiter der Nutzerin und andere von der Nutzerin autorisierte Nutzer, die für die Nutzung des Add-Ins zugelassen sind und für die die Nutzerin über eine Lizenz verfügt.
Die Präsentation des Add-Ins und deren Module auf der Patentraum Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Patentraum nutzt einen Zahlungsdienstleister und durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig abonnieren" führt die Nutzerin eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Leistungen durch. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung durch den Zahlungsdienstleiser von Patentraum zustande. Die Frist für die Annahme beträgt fünf Tage. Nimmt Patentraum das Angebot der Nutzerin nicht innerhalb dieser Frist an, ist die Nutzerin nicht länger an sein Angebot gebunden.
Die Nutzerin kann das Add-In mit Serverdienst für einen Zeitraum von drei Wochen mit vollem Funktionsumfang kostenlos nutzen. Nach Ablauf der drei Wochen endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die Nutzerin keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung des Add-Ins mit Serverdienst abschließt.
(1) Patentraum räumt der Nutzerin das zeitlich befristete, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, das Add-In mit Serverdienst in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Beendigung des Vertrages.
(2) Die Nutzerin darf das Add-In mit Serverdienst nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.
(3) Die Nutzerin ist nicht berechtigt, das Add-In mit Serverdienst oder den Zugang zu dem Add-In mit Serverdienst zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben; das Add-In mit Serverdienst zur Entwicklung eigener Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben; Funktionalitäten des Add-Ins mit Serverdienst, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und/oder zu nutzen; die Nutzungsrechte an dem Add-In mit Serverdienst an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung von Patentraum Zugriff auf das Add-In mit Serverdienst zu gewähren; den Quellcode des Add-Ins mit Serverdienst, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, ihre Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; die mit dem Add-In mit Serverdienst verbundenen Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder zum Kopierschutz oder andere Technologien, die der Kontrolle des Zugangs zu dem Add-In mit Serverdienst dienen, zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu verändern; rechtliche Hinweise insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von Patentraum zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
(1) Nutzt die Nutzerin das Add-In mit Serverdienst, räumt die Nutzerin Patentraum das nicht ausschließliche Recht ein, die von der Nutzerin zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Kommunikationsinhalte (markierter Text, Nutzer-Prompts, Add-In Einstellungen zusammen "Nutzerinhalte") während der Vertragslaufzeit in dem für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu übermitteln, insbesondere an die von Patentraum genutzten Drittdienstleister. Die Nutzerin sichert zu, über diese Rechte zugunsten von Patentraum zum Zwecke der Vertragserfüllung verfügen zu können. Weitere Rechte an den Nutzerinhalten erwirbt Patentraum nicht. Die Nutzerin bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten und/oder von ihm erstellten Nutzerinhalten; für die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich die Nutzerin verantwortlich.
(2) Die Nutzerin darf nur solche Nutzerinhalte in dem Add-In mit Serverdienst speichern oder speichern lassen oder über das Add-In mit Serverdienst übermitteln,
(i) zu deren Nutzung er in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist,
(ii) die keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen und
(iii) die keinen rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.
(3) Es ist der Nutzerin nicht gestattet,
(i) Scraping oder ähnliche Techniken anzuwenden, um Inhalte zu sammeln, für andere Zwecke zu nutzen, erneut zu veröffentlichen oder anderweitig zu verwenden
(ii) Techniken oder automatisierte Dienste einzusetzen, die darauf abzielen, Nutzeraktivitäten zu verfälschen, wie etwa Bots, Botnetze, Scripte, Apps, Plugins, Erweiterungen oder andere automatisierte Mittel zur Kontoerstellung, zur Wiedergabe von Inhalten, zum Versenden von Nachrichten oder zum Ausführen ähnlicher Aktionen oder
(iii) die Funktionen des Add-Ins mit Serverdienst für Systeme zu nutzen, die gemäß Art. 6 der KI-Verordnung, (EU) 2024/1689, als Hochrisiko-Systeme gelten.
(4) Die Anzahl der Prompts pro Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ist begrenzt um die Zuverlässigkeit sowie Verfügbarkeit des Add-Ins mit Serverdienst zu gewährleisten. Zudem sind die von Patentraum übernommen Kosten für Drittdienste innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt. Die Grenzwerte und Kostenobergrenzen sind in der Patentraum Anlage A3 - Fair Usage Policy geregelt.
(5) Für die Nutzung einzelner LLMs können zusätzliche Anforderungen des jeweiligen LLM-Anbieters gelten:
Microsoft Azure
Code of Conduct: Link
Acceptable Use Policy: Link
Mistral OCR
Code of Conduct: Link
Acceptable Use Policy: Link
Für die Einhaltung dieser Bedingungen ist die Nutzerin verantwortlich. Patentraum weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bedingungen zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung der LLMs führen können. Patentraum haftet nicht für Beschränkungen der Leistungen von Patentraum, die aus einem Verstoß der Nutzerin gegen die Bedingungen eines LLM-Anbieters resultieren.
(6) Die Nutzerin stellt Patentraum auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich LLM-Anbieter) wegen
(i) der Nutzung der Nutzerinhalte durch Patentraum oder die Nutzerin sowie
(ii) wegen der Nutzung des Add-Ins mit Serverdienst durch die Nutzerin gegen Patentraum geltend machen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Patentraum beruhen. Davon umfasst sind auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach dem RVG.
(7) Es obliegt der Nutzerin, selbstständig Sicherungskopien der Nutzerinhalte zu erstellen.
(8) Die Nutzerin trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Dritte auf das der Nutzerin zur Verfügung gestellte Add-In mit Serverdienst nicht unbefugt zugreifen können.
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der gewählten Laufzeit und dem abonnierten Modul, wie in der Anlage Patentraum Module beschrieben. Die vereinbarte Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar.
(2) Sämtliche Beträge verstehen sich in EUR und netto.
(3) Die Nutzerin kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zusätzliche Module hinzufügen. Die Abrechnung zusätzlicher Module erfolgt ab dem Folge-Abrechnungszeitraum der Hinzufügung. Wird ein Modul im Laufe eines Monats hinzugefügt, wird die Lizenzgebühr für diesen Monat anteilig berechnet. Etwaige Rabatte bei Abschluss eines Jahresvertrages gelten auch für später ausgewählte Module.
(4) Die Rechnungsstellung gegenüber der Nutzerin erfolgt in elektronischer Form (z.B. per E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Die Nutzerin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
(6) Patentraum ist berechtigt, die nach diesem Nutzungsvertrag von der Nutzerin zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten bei Patentraum anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine derartige Anpassung der Vergütung kann zu einer Preiserhöhung oder Preisermäßigung führen. Für die Berechnung der Gesamtkosten bei Patentraum maßgeblich sind insbesondere die von den LLM-Dienstleistern in Rechnung gestellten Kosten, Verwaltungskosten, Kosten der Pflege und des Betriebs der IT-Infrastruktur von Patentraum, allgemeine Kosten (Kosten des Vertriebs und des Marketings, Personalkosten, Miete, externe Dienstleister) sowie Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen sind dabei gleichermaßen preiswirksam durch Patentraum zu berücksichtigen. Alle Preisänderungen werden der Nutzerin per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach einer derartigen Mitteilung durch Patentraum in Kraft. Erhöht Patentraum die Vergütung um mehr als 10%, ist die Nutzerin berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen.
(1) Für Mängel des Add-Ins mit Serverdienst gelten die §§ 536 ff BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Mängel hat die Nutzerin Patentraum unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von Patentraum entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Eine Kündigung der Nutzerin gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Patentraum ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
(4) Patentraum übernimmt keine Gewährleistung für den Internetzugang der Nutzerin, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internetzugangs. Patentraum, übernimmt auch keine Gewährleistung für Systeme der Nutzerin, auf denen das Add-In mit Serverdienst ggf. ausgeführt wird.
(5) Patentraum hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den LLMs generierten Responses und übernimmt hierfür keine Gewährleistung. Patentraum weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass sich die Nutzerin nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Outputs verlassen sollte, ohne diese überprüft zu haben. Auch Responses, die aufgrund ihrer Detailtiefe oder Spezifität korrekt erscheinen, können wesentliche Ungenauigkeiten enthalten. Ebenso enthalten Responses möglicherweise nicht die aktuellsten oder vollständige Informationen. Ereignisse oder Änderungen der zugrunde liegenden Fakten, die erst nach dem Training des jeweiligen LLMs eingetreten sind, werden durch das LLM nicht berücksichtigt und können in der Response nicht enthalten sein. Aufgrund des wahrscheinlichkeitsbasierten Charakters von Large Language Modellen kann die Nutzung des Add-Ins mit Serverdienst zu Ausgaben führen, die Personen, Orte oder Fakten nicht genau wiedergeben.
(6) Die Nutzerin ist nicht berechtigt, eine Beitragsminderung dadurch geltend zu machen, dass sie den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Bereicherungsrechtliche Ansprüche der Nutzerin, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleiben unberührt.
(1) Patentraum haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet Patentraum – soweit in Absatz (4) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzerin regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
(3) In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer (4). ausgeschlossen.
(4) Die Haftung von Patentraum für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(5) Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern von Patentraum.
(6) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der Nutzerin gegen Patentraum beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Absätze (1) und (4).
(7) Im Falle von Schäden, die der Nutzerin durch ein Verhalten eines LLM-Anbieters entstehen, beschränkt sich die Haftung von Patentraum auf die Abtretung der Ansprüche von Patentraum gegen den jeweiligen LLM-Anbieter, soweit dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen (wie aus Anlage „LLMs“ ersichtlich) die Abtretung zulassen.
(1) Patentraum kann den Zugang der Nutzerin zum Add-In mit Serverdienst insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Nutzerin gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn Patentraum ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen der Nutzerin angemessen berücksichtigt. Sofern die Nutzerin trotz Hinweis wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, behält sich Patentraum das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.
(2) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt und die Nutzerin wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.
(3) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und die Nutzerin wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Nutzung des Add-Ins mit Serverdienst dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden. Mit der dauerhaften Sperrung der Nutzerin ist Patentraum berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
(4) Patentraum ist berechtigt, Inhalte, die nicht den Bedingungen des §6 („Pflichten und Verantwortung der Nutzerin“) entsprechen, zu löschen, wenn die Nutzerin diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.
(1) Das Add-In mit Serverdienst ist zu 95 % im Kalendermonatsmittel verfügbar.
(2) Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn das Add-In mit Serverdienst aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Patentraum liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor, wenn das Add-In mit Serverdienst aufgrund von Umständen, die Patentraum nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophe, Epidemien und Pandemien), Fehlbedienung durch die Nutzerin oder vertragswidrigen Gebrauchs der Nutzerin oder wegen geplanter Wartungszeiten nach Absatz (3) nicht erreichbar ist.
(3) Patentraum darf den Zugang zum Add-In mit Serverdienst vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Patentraum wird der Nutzerin geplante Wartungszeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen. Geplante Wartungszeiten, die bei der Einhaltung der Verfügbarkeit unberücksichtigt bleiben, dürfen Samstag und Sonntag von 0:00 bis 7:00 Uhr vorgenommen werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten.
(4) Sollte das Add-In mit Serverdienst einen Fehler oder eine Störung aufweisen, so hat die Nutzerin Patentraum hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Beifügung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten („Fehler- und Störungsmeldungen"). Patentraum wird in einer angemessenen Reaktionszeit auf ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen der Nutzerin mit einer qualifizierten Rückmeldung zu den Fehlerursachen und den für die Fehlerbeseitigung getroffenen und zu treffenden Maßnahmen reagieren. Die Reaktionszeit gilt nicht für unerhebliche Fehler und Störungen.
(5) Ein Fehler oder eine Störung liegen vor, wenn das Add-In mit Serverdienst nicht die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten aufweist und dies im Verantwortungsbereich von Patentraum liegt.
(6) Dieser §11 gilt nicht für die Verfügbarkeit von Drittdiensten, insbesondere der LLM-Dienste. Eine bestimmte Verfügbarkeit der LLMs sichert Patentraum nicht zu und übernimmt insoweit auch keine Haftung.
(1) Patentraum verpflichtet sich zur Einhaltung von § 39c (3) Patentanwaltsordnung (POA) bzw. § 43e (3) Bundesrechtsanwaltsordnung (BROA).
(2) Patentraum ist sich bewusst, dass die Nutzerin rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Gestattung des Zugriffs auf Informationen von Mandanten der Nutzerin unterliegt und die Verletzung solcher Verpflichtungen strafrechtliche Folgen für die Beteiligten im Sinne des § 203 StGB (Freiheits-oder Geldstrafe) haben kann.
(3) Patentraum ist gemäß der mit der Nutzerin bestehenden Vertragsbestimmungen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Patentraum verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte und -daten nicht in anderem als dem vertraglich beschriebenen Umfang zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird Patentraum im Rahmen der Verarbeitung zur Bereitstellung der Dienste für die Nutzerin insbesondere verpflichtet, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dass dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Unter "sich Kenntnis verschaffen" verstehen die Parteien den Vorgang der kognitiven, menschlichen und inhaltlichen Kenntnisnahme (z.B. Zugriff auf Inhalte einzelner Dokumente mit dem Ziel, diese kognitiv, menschlich und inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen).
(5) Patentraum stellt sicher, dass sowohl die von Patentraum eingesetzten Personen, soweit sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Kenntnis von zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte erlangen könnten, als auch die Drittdienstleistern gemäß der mit der Nutzerin bestehenden Vertragsbestimmungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und dass auch die Drittdienstleistern verpflichtet sind, die von diesen eingesetzten Personen entsprechend zu verpflichten. Patentraum stellt dazu sicher, dass mit jeder LLM- und OCR-Dienstleisterin, die Nutzerinhalte verarbeitet, ein gültiger Vertrag mindestens in Textform abgeschlossen ist, in dem sich die Drittdienstleisterin zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(6) Patentraum ist aufgrund des öffentlichen Charakters der Registerdienste nicht dazu verpflichtet, die Registerdienstleisterinnen für Registerabfragen zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
(1) Der Nutzerin wird die Nutzung des Add-Ins mit Serverdienst für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit und im ausgewählten Funktionsumfang gestattet.
(2) Soweit keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat („Basislaufzeit“). Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf der Basislaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird. Ein Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Nutzungsvertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der initialen Vertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Patentraum hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen:
(i) die Nutzerin wird zahlungsunfähig oder überschuldet;
(ii) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Nutzerin gestellt (wobei die Regelung des §112 InsO unberührt bleibt), oder
(iii) die Nutzerin ist für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die zu zahlende laufende Vergütung für zwei Monate erreicht.
(4) Eine Kündigung hat stets schriftlich (Post oder E-Mail) zu erfolgen.
(5) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Nutzerin der Zugriff auf das Add-In mit Serverdienst und die Nutzerinhalte – vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines erneuten Nutzungsvertrages – nicht mehr möglich und die Inhalte werden von dem Add-In mit Serverdienst gelöscht.
(6) Jede Nutzung des Add-Ins mit Serverdienst nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist unzulässig.
Soweit Patentraum zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für die Nutzerin verarbeitet, ist Patentraum Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und schließen die Parteien mit Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
Das Patentraum Add-In mit Serverdienst umfasst Open-Source-Komponenten. Für deren Nutzung gelten gegebenenfalls ergänzende Bedingungen, die durch Verweis Bestandteil dieses Vertrages werden.
(1) “Vertrauliche Informationen” im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die einer Partei von der anderen Partei (oder einem im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen) offenbart werden. Dazu gehören insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Software, einschließlich einzelner Bestandteile, Quellcode, Herstellungsprozesse, Algorithmen, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Preislisten und Konditionen, Unterlagen und Informationen, die durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen geschützt sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind.
(2) Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich werden; die einer Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übermittelt werden.
(3) Die Parteien verpflichten sich,
(i) vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck dieser Nutzungsvereinbarung zu verwenden;
(ii) vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen Vertretern offen zu legen, deren Kenntnis unbedingt erforderlich ist und die an den Inhalt dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden werden;
(iii) vertrauliche Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern;
(iv) auf Aufforderung einer Partei oder ohne Aufforderung spätestens bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung sämtliche vertraulichen Informationen (einschließlich etwaiger Kopien) innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Aufforderung bzw. Beendigung der Kooperationsvereinbarung auf eigene Kosten an die andere Partei zurückzugeben oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Sofern eine vertrauliche Information nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterliegt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Abschnitt.
(5) Die Vertraulichkeitspflichten gemäß dieses Abschnitts bestehen auch nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung fort.
(1) Patentraum behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine Änderung ist möglich, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Veränderungen, insbesondere von technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von LLMs und Drittanbietertools, Rechnung zu tragen. Patentraum wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Nutzerin Rücksicht nehmen. Die Erweiterung des Funktionsumfangs, insbesondere die Aufnahme neuer Module, der Wechsel von LLM-Diensten oder die Möglichkeit der Integration zusätzlicher Drittanbietertools, ist unabhängig von diesen Voraussetzungen jederzeit einseitig möglich.
(2) Änderungen werden der Nutzerin vorab per E-Mail mitgeteilt. Soweit die Nutzerin deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen. Widerspricht die Nutzerin den Änderungen, ist Patentraum berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, vorausgesetzt, Patentraum hat in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht hingewiesen.
(3) Von der Änderungsbefugnis ausgenommen ist jede Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde. In diesen Fällen wird Patentraum der Nutzerin die beabsichtigten Änderungen mitteilen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den dann geänderten Bedingungen anbieten.
(1) Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland, insbesondere sofern die Nutzerin Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Patentraum ist jedoch auch berechtigt, die Nutzerin an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.
(4) Nur die deutsche Fassung dieses Vertrages ist bindend. Die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.
| Nr. | Name | Funktionsbeschreibung | Preis in EUR (Monatsabo) |
|---|---|---|---|
| 1 | Base | Dieses Modul umfasst KI-Buttons für verschiedene grundlegende Zwecke, wie Rechtschreibprüfung, allgemeine KI-Anfragen, Übersetzungen und vieles mehr. | 49 |
| 2 | Drafting | Das Drafting Modul umfasst KI-Buttons, die Ihnen bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen helfen und Zeit sparen. | 59 |
| 3 | Patent Data | Mit diesem Modul können Sie einfacher auf Patentdaten zugreifen und diese herunterladen. Außerdem werden OCR-gescannte Patentdokumente bereitgestellt. | 49 |
| 4 | Chat with | Dieses Modul beinhaltet einen intelligenten und KI-gestützten PDF Reader. | 69 |
| 5 | Custom | Mit dem Custom Modul können Sie eigene KI-Buttons erstellen, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen. | 39 |
| 6 | Patentraum Premium | Sämtliche Module | 239 |
| Drittdienstleister | Beschreibung |
|---|---|
| Microsoft Azure (LLM-Dienst) |
Patentraum hat mit Microsoft einen Kundenvertrag über die Nutzung eines Azure Services geschlossen und nutzt den „Azure OpenAI Service“ als LLM-Dienst.
Patentraum nutzt auf Basis dieses Kundenvertrages sowie der geltenden Produktbestimmungen für Azure, die grundlegende Datenschutz- und Informationssicherheitspflichten von Microsoft. Patentraum hat außerdem einen Berufsgeheimnisträgerzusatzvereinbarung mit Microsoft abgeschlossen. Microsoft verpflichtet sich darin unter anderem, die von Patentraum bereitgestellten Daten nicht offenzulegen oder zugänglich zu machen. Außerdem findet kein Modelltraining auf Basis der von Patentraum bereitgestellten Daten statt. Patentraum nutzt eine Azure Ressource, die in Europa gehosted ist (Frankfurt, DE) und für diesen Dienst speichert oder verarbeitet Microsoft die Nutzerinhalte nicht außerhalb der von Patentraum angegebenen Geografie (EU). Teil des Kundenvertrag von Patentraum mit Microsoft ist zudem die vertragliche Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln. Ferner ist Microsoft unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert und zudem verpflichtet sich Microsoft mit einer Berufsgeheimnisträger-zusatzvereinbarung zur Einhaltung der Anforderungen gemäß §39c(3) POA und §43c(3) BORA, die den Kundenvertrag mit Patentraum ergänzt. |